WasserHygiene in der ZahnMedizin


Bei der Wasserhygiene muss in der Zahnarztpraxis unterschieden werden zwischen Trinkwasserversorgung und dem Wassersystem in der Behandlungseinheit. Generell gilt, dass für beide Bereiche teure Wasseraufbereitungssysteme nicht sinnvoll sind. Der beste Schutz z. B. vor Legionellen in der zentralen Trinkwasserversorgung ist entweder eine Warmwassertemperatur > 60 °C oder eine dezentrale Erhitzung des Warmwassers durch sogenannte Durchlauferhitzer in unmittelbarer Nähe der Entnahme.

 

In der Zahnmedizin ist die Verwendung von Kühl- und Spülwasser zwangsläufig und unabdingbar. Dentaleinheiten werden gewöhnlich an Wasserleitungen angeschlossen, in die Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz eingespeist wird. Bakterien aus dem Trinkwasser können an der Innenwandung Ihrer Leitungen sogenannte Biofilme bilden. Vor allem in Phasen der Stagnation des Wassers (z.B. über Nacht oder am Wochenende oder während Ihrer Urlaubszeiten) kann es zu Kontaminationen des Kühl- und Spülwassers kommen.

 

Aus rechtlichen Gründen endet die Zuständigkeit der Trinkwasserverordnung an der Übergabestelle des Wassers in die Behandlungseinheit. Damit liegt die Entscheidung einer mikrobiologischen Untersuchung des Wassers der Dentaleinheit allein in der Verantwortung des Betreibers.

 

Da zahnärztliche Behandlungseinheiten auch wasserführend sind und es wiederholt schon zu signifikanten Besiedelungen mit Feuchtkeimen (Pseudomonaden, Legionellen) mit nachfolgender Biofilmbildung kam, gibt es Empfehlungen des RKI, dieser Verkeimung zu begegnen. Es wird empfohlen, morgens 2 Minuten lang zu spülen, abends sollte zusätzlich, um eine mögliche retrograde Verkeimung der Behandlungseinheit zu beseitigen, 20 Sekunden gespült werden.

 

Die Empfehlung der RKI-Kommission KRINKO lautet, zusätzlich mindestens einmal jährlich eine Wasseruntersuchung in den Dentaleinheiten vorzunehmen, einerseits zur Bestimmung der Kolonie bildenden Einheiten (KBE) bei 36 °C und andererseits zum Nachweis von Legionellen.

Die vielfach angebotene Pseudomonas-Analyse wurde bisher nicht der KRINKO am Robert Koch-Institut empfohlen. Bitte beachten Sie jedoch, dass einige Gesundheitsbehörden diese zusätzliche Wasseruntersuchung von Ihnen erwarten.

 

Mit diesen Wasseruntersuchungen in Verbindung mit Ihrem Hygieneplan und Ihren infektionshygienischen Arbeitsanweisungen erfüllen Sie dann sämtliche rechtliche Rahmenbedingungen und machen einen wichtigen Schritt in die gesetzlich geforderte Qualitätssicherung.

 

HYPROLAB bietet Ihnen einen bundesweiten und unkomplizierten Analyse-Service, die wasserführenden Systeme in Ihren Dentaleinheiten ONLINE untersuchen zu lassen. Hierbei fokussieren wir uns nur auf das, was Sie benötigen und gewährleisten dabei fundierte Ergebnisse mit rechtssicheren Prüfberichten, die Sie Ihrer zuständigen Gesundheitsbehörde, bei der nächsten Praxisbegehung, vorlegen können.

 

Wasserhygiene in Arztpraxen


Die Trinkwasserverordnung ist auf den Schutz der gesunden Allgemeinbevölkerung ausgerichtet und nicht auf einen ausreichenden Schutz immungeschwächter Patienten. Aus diesem Grund schreibt das Infektionsschutzgesetz für die Leiter medizinischer Einrichtungen Maßnahmen vor, zu denen auch die Einhaltung der Trinkwasserhygiene gehört. In § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) heißt es:
 
„Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:

 

...

8.  Arztpraxen, Zahnarztpraxen und

9.  Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe."

 

Da eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern über das Trinkwasser nicht ausgeschlossen werden kann, sind regelmäßige Analysen des Trinkwassers für die im IfSG unter Punkt 8 und 9 genannten Eichrichtungen verpflichtend. Eine entsprechende Probenahme-Planung und die Dokumentation werden Bestandteile Ihrer Hygieneplanung , in dem die Maßnahmen zur Infektionsprävention beschrieben werden.

 

Für den häufig vorkommenden Fall einer medizinischen Einrichtung (z.B. einer Arztpraxis), die sich in einem größeren Gebäude eingemietet hat und Patienten nur ambulant behandelt, ist es in der Regel ausreichend, das Trinkwasser mindestens 1x jährlich an Stellen, die patientennah gelegen sind, auf die in der Empfehlung „Beprobung von Wasser für den menschlichen Gebrauch zur mikrobiologischen Untersuchung in medizinischen Einrichtungen, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen“ im Abschnitt IV genannten Parameter zu untersuchen. Eine Untersuchung aller Zapfstellen ist nicht notwendig; hier sollte eine repräsentative Auswahl getroffen werden. 

 

Das Institut für Hygienequalität ist Ihnen dabei gerne behilflich, eine Probenahme-Planung und Dokumentation für Ihre Hygieneplanung zu erstellen. Sie haben Fragen? Telefon +49 (0) 30 - 233 2393 70 oder per Email: info@hyprolab.de 

Pseudomonas Aeruginosa im ärztlichen Trinkwasser


Pseudomonas aeruginosa gehört zu der Gattung von Umweltbakterien, die als opportunistische Krankheitserreger für den Menschen relevant sind und sich in technischen Wassersystemen vermehren können. P. aeruginosa kommt weltweit in Oberflächengewässer, Böden, im Abwasser und Trinkwasser vor. Es verursacht ein breites Spektrum von lokalen und systemischen Erkrankungen.

 

Eitrige und invasive Lokalinfektionen können sich als ernste Komplikation zu einer Sepsis entwickeln. Neben Hauterkrankungen, Ohrinfektionen (Otitis externa) und Hornhauterkrankungen am Auge bei immunkompetenten Personen hat P. aeruginosa im Krankenhaus und anderen medizinischen Einrichtungen eine wichtige Bedeutung als Erreger nosokomialer Infektionen, wie Pneumonien, Harnwegsinfektionen

oder Infektionen von Verbrennungswunden.

 

Im Zusammenhang mit der P. aeruginosa-Kontamination von Trinkwassersystemen einschließlich Zapfhähnen in medizinischen Einrichtungen sind besonders Risikopatienten, wie z. B. Krebspatienten, künstlich beatmete Personen, Patienten mit Brandwunden, Patienten nach Transplantationen, AIDS-Patienten sowie Patienten mit Mukoviszidose gefährdet.

 

Pseudomonas aeruginosa gilt daher als einer der wichtigsten durch Trinkwasser übertragenen Erreger nosokomialer Infektionen!