Trinkwasseruntersuchungen für die Arztpraxis


Trinkwasseruntersuchung Arztpraxis

 

Bestimmung der Parameter:  

Koloniezahl bei 22° und bei 36°C, Coliforme Bakterien,

Pseudomonas aeruginosa nach TrinkwV

 

70,00 €

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Für den sehr häufig vorkommenden Fall einer Arztpraxis, die sich in einem größeren Gebäude eingemietet hat und Patienten nur ambulant behandelt, ist es in der Regel ausreichend, das Trinkwasser 1x jährlich an Stellen, die patientennah gelegen sind, zu untersuchen. In Bereichen mit gefährdeten Patienten sowie Risikobereichen wird eine halbjährliche Kontrolle empfohlen. In der Regel werden in einer Arztpraxis drei repräsentative Untersuchungen: z. B. im Patienten-WC, Behandlungsraum und Aufbereitungsraum (Medizinprodukte).

 

Unser Preis bezieht sich auf den Untersuchungsablauf einer Probe und umfasst die kostenfreie Zusendung des Probengefäßes, die Probenahme-Anleitung, die Labordiagnostik in unserem Labor und den Prüfbericht für die Bestimmung der Koloniezahl bei 22°C und 36°C, Coliformer Bakterien und von Pseudomonas aeruginosa.

 

 

 

Bei der Probenahme gibt es für Sie drei Möglichkeiten:

 

Sie können die Probenahme im Rahmen Ihrer Hygieneplanung und zur Orientierung selbst durchführen oder Sie lassen die Probenahme durch unsere zertifizierten Probenehmer durchführen oder Sie beauftragen einen zertifizierten Probenehmer bei Ihnen vor Ort.

 

Sollten Sie die Probenahme selbst durchführen wollen, erhalten Sie von uns mit Ihrer Bestellung eine Probenahme-Anleitung! Sofern Sie die Probenahme nicht selbst durchführen, rufen Sie uns bitte vor Ihrer Bestellung unter (030) 930 269 725 an. Wir werden dann alles Weitere mit Ihnen besprechen und vorbereiten.

 


Besteht eine Untersuchungspflicht?

 

Die Kontrolle der Trinkwasserqualität in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis kann hygienerelevante Erkenntnisse bringen, aber auch teuer werden, da unnötige Parameter untersucht werden. Mehrfach erreichten uns Fragen zur Untersuchung von Trinkwasser in der Arztpraxis. Dem ging im Allgemeinen eine Begehung durch das Gesundheitsamt voraus, welches diese Untersuchung einforderte.

 

Wir geben Ihnen einige kurze Erläuterungen:

Grundsätzlich gelten für Trinkwasserinstallationen die Vorgaben und Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Mit Trinkwasserinstallation sind alle Rohrleitungen, Armaturen und Apparate gemeint, die sich zwischen dem Punkt der Übergabe des Trinkwassers (Wasserzähler) bis zum Wasserhahn befinden.

 

Alle angeschlossenen Apparate, die nicht Teil der Trinkwasserinstallation sind (z. B. wasserführende HNO-Behandlungseinheiten, Reinigungs- und Desinfektionsgeräte, Dampfsterilisatoren), müssen mit einer Sicherungseinrichtung (gegen Zurückfließen) ausgerüstet sein. Sie unterliegen nach der Sicherheitseinrichtung nicht weiter den Regelungen der Trinkwasserverordnung – müssen aber hygienisch-mikrobiologische Anforderungen (siehe RKI-Empfehlungen) erfüllen. Grundsätzliche Hinweise, welche hygienisch-mikrobiologischen Parameter des Trinkwassers in einer Arztpraxis routinemäßig untersucht werden könnten, finden sich auch in Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes. Wir möchten Ihnen diese kurz vorstellen:

 

KOLONIEZAHLBESTIMMUNG BEI 22°C UND 36°C

(Grenzwert jeweils: nicht mehr als 100 koloniebildende Einheiten [KBE] pro ml Trinkwasser oder „ohne anormale Veränderung“)

 

COLIFORME BAKTERIEN

(Grenzwert: in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar = 0)

 

PSEUDOMONAS AERUGINOSA

(Grenzwert: in 100 ml Trinkwasser nicht nachweisbar = 0)

 

Dementsprechend genügt es, wenn Sie diese 4 Parameter für Ihre routinemäßige Untersuchung im Rahmen Ihrer Hygieneplanung in Auftrag geben. Die Trinkwasserverordnung ist auf den Schutz der gesunden Allgemeinbevölkerung ausgerichtet und nicht auf einen ausreichenden Schutz immungeschwächter Patienten. Aus diesem Grund schreibt das Infektionsschutzgesetz für die Leiter medizinischer Einrichtungen Maßnahmen vor, zu denen auch die Einhaltung der Trinkwasserhygiene gehört. In § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) heißt es:
 
„Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:

 

...

8.  Arztpraxen, Zahnarztpraxen und

9.  Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe."

 

Da eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern über das Trinkwasser nicht ausgeschlossen werden kann, sind regelmäßige Analysen des Trinkwassers für die im IfSG unter Punkt 8 und 9 genannten Eichrichtungen verpflichtend. Eine entsprechende Probenahme-Planung und die Dokumentation werden Bestandteile der Hygieneplanung , in dem u. a. die Maßnahmen zur Infektionsprävention beschrieben werden.

 

Für den häufig vorkommenden Fall einer medizinischen Einrichtung (z.B. einer Arztpraxis), die sich in einem größeren Gebäude eingemietet hat und Patienten nur ambulant behandelt, ist es in der Regel ausreichend, das Trinkwasser mindestens 1x jährlich an Stellen, die patientennah gelegen sind, auf die in der Empfehlung „Beprobung von Wasser für den menschlichen Gebrauch zur mikrobiologischen Untersuchung in medizinischen Einrichtungen, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen“ im Abschnitt IV genannten Parameter zu untersuchen. Eine Untersuchung aller Zapfstellen, wie oft vermutet, ist dabei nicht notwendig; hier sollte jedoch eine repräsentative Auswahl getroffen werden. 

 

 

HYPROLAB ist Ihnen gerne behilflich, eine Probenahme-Planung und geeignete Dokumentation

für Ihre Hygieneplanung zu erstellen. Sie haben weitere Fragen?

 

Telefon +49 (0) 30 - 233 2393 70 oder per Email: info@hyprolab.de